Einführung
einer Kosten- und Leistungsrechnung gemäß Pflege-Buchführungsverordnung
Der
zunehmende Wettbewerb und die Einführung der Pflegeversicherung
haben die Anforderungen an die Leitung sozialer Einrichtungen
drastisch erhöht. Ein Rechnungswesen, das hauptsächlich
zur Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs und zur Erstellung
des Jahresabschlusses benutzt wird, kann nur schwerlich
zeitnah und differenziert über betriebliche Prozesse
informieren.
In § 7 der Pflege-Buchführungsverordnung ist geregelt,
dass Pflegeeinrichtungen eine Kosten- und Leistungsrechnung
zu führen haben, die eine betriebsinterne Steuerung
sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit
ermöglicht. Außerdem ergibt sich die Notwendigkeit
zur Führung einer Kostenstellenrechnung bereits aus
dem Pflegeversicherungsgesetz. In
vielen Einrichtungen existiert eine Kosten- und Leistungsrechnung
jedoch nur in Ansätzen.
Gerade vor dem Hintergrund des Pflegequalitätssicherungsgesetzes
(PQsG) und der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung
(LQV) ist es von großer Bedeutung, den Zusammenhang
zwischen Leistungserbringung, Erträgen und Aufwendungen
herzustellen. Genau dies ist das Ziel einer funktionierenden
Kosten- und Leistungsrechnung.
Ausgehend
von der Finanzbuchhaltung über die Kostenartenrechnung
bis zur Kostenstellenrechnung behandelt das Futura Rechnungswesen
alle Fragen der verursachungsgerechten Zuweisung von Kosten
und Erlösen nahtlos integriert und perfekt abgestimmt.
Die
ausgefeilte Kostenartenabrechnung und Kostenstellenauswertung
als Voll- oder Teilkostenrechnung sowie die professionelle
Umlagerechnung auf der Basis von definierten Strukturen
- es werden automatisch Umlagebuchungen erzeugt und auf
Kostenarten-, Kostenstellen und Kostenträger-Summensätze
ausgegeben -werden den komplexen Ansprüchen der Sozialwirtschaft
gerecht.
Dies
gilt ebenso für die Möglichkeiten der Hierarchieverdichtungen
- es können über frei definierbare Hierarchieschlüssel
die Summensätze pro Kostenstelle, Kostenplatz und Kostenträger
zu funktionalen Einheiten nach drei unabhängigen
Verdichtungsstrukturen über beliebig viele Ebenen
verdichtet werden. Diese Verdichtung können für
Istwerte, Vorjahreswerte, Planwerte und Sollwerte durchgeführt
werden.
Wir
beraten Sie vor diesem Hintergrund gerne generell zu folgenden
Themen:
- Umstellung
oder Einführung eines Kontenplans gemäß
der Pflege-Buchführungsverordnung
- Umstellung
oder Einführung einer Kostenarten- und Kostenstellenstruktur
mit Umlageverfahren und Hierarchieverdichtungen gemäß
der Pflege-Buchführungsverordnung
- Gestaltung
einer aussagekräftigen Kostenrechnung als Grundlage
eines betriebswirtschaftlichen Informationssystems und
als Brücke zur Einführung des Controllings
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